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Allgemeine Verkaufs- und Mietbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026

Diese Übersetzung dient nur zur Information: Allein die französische Fassung dieses Dokuments ist verbindlich.

Artikel 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Mietbedingungen (die „AGB“) regeln die Vermietung von Beschallungs- und DJ-Equipment sowie die damit verbundenen Leistungen (Lieferung, Aufbau), die Sono Côte Basque (der „Vermieter“) jeder natürlichen oder juristischen Person (dem „Mieter“) über die Website https://sonocotebasque.fr anbietet. Jede Buchung setzt die vorbehaltlose Annahme dieser AGB voraus.

Artikel 2 – Identität des Vermieters

Sono Côte Basque – Einzelunternehmen (französische Auto-entreprise / micro-entreprise)
Sitz: 14 rue Jean Bart, 64200 Biarritz
SIRET: 810 517 508 00026
Keine Umsatzsteuer ausgewiesen gemäß Artikel 293 B des französischen Code général des impôts
Telefon: +33 6 09 36 95 30 – E-Mail: contact@sonocotebasque.fr

Artikel 3 – Buchung

Die Buchung erfolgt online oder auf Grundlage eines Angebots, für ein bestimmtes Anfangs- und Enddatum. Ein vom Vermieter übermitteltes Angebot kann online über den zugehörigen Link angenommen werden: Das Equipment wird dann für 3 Tage bis zum Eingang der ersten im Angebot vorgesehenen Zahlung reserviert; andernfalls wird die Buchung kostenlos storniert und das Equipment wieder freigegeben. Jede Miete hat eine Mindestdauer von 3 Stunden. Die Buchung muss mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen; bei kürzerer Frist wird der Mieter gebeten, sich direkt an den Vermieter zu wenden, dem es freisteht, die Anfrage anzunehmen oder nicht. Die Buchung ist erst nach der ersten vorgesehenen Zahlung (Artikel 5) verbindlich bzw. bei Barzahlung nach Abschluss der Unterlagen (Kontaktdaten, Annahme dieser Bedingungen, Identitätsprüfung, sofern verlangt, und Hinterlegung der Sicherheitskarte). Das Equipment wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit reserviert.

Artikel 4 – Preise

Die Preise sind in Euro pro Miettag angegeben. Jeder angefangene Zeitraum von 24 Stunden ist vollständig zu bezahlen (eine Miete von mehr als 24 Stunden wird mit 2 Tagen berechnet usw.). Etwaige Lieferkosten kommen zum Mietpreis hinzu und werden nach Entfernung berechnet (Artikel 7). Rabatte für „lange Mietdauer“ werden je nach Mietdauer automatisch auf das Equipment angewendet (15 % ab 24 Std., 20 % ab 48 Std., 25 % über 72 Std.); sie gelten nicht für die Lieferkosten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preis.

Artikel 5 – Zahlung (Anzahlung und Restbetrag)

Das Zahlungsmittel (Bankkarte, Überweisung oder Barzahlung) und der Zahlungsplan sind im Angebot oder bei der Online-Buchung angegeben. Sofern nicht anders angegeben, leistet der Mieter bei der Buchung eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrags, mit der die Buchung bestätigt wird; das Angebot kann einen anderen Anzahlungssatz oder die Zahlung des Gesamtbetrags auf einmal vorsehen. Die Anzahlung wird nicht erstattet (Artikel 12). Der Restbetrag (80 %, sofern kein anderer Satz vereinbart ist) ist spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn fällig. Bei einer Miete, die weniger als 48 Stunden nach Annahme des Angebots beginnt, ist der Gesamtbetrag bei der Annahme zu zahlen (per Karte oder per Echtzeitüberweisung). Für jede Zahlung erhält der Mieter eine Quittung.

Bankkarte. Die Zahlung erfolgt online über unseren sicheren Zahlungsdienstleister Stripe. Die verwendete Karte wird von Stripe gespeichert, und der Mieter ermächtigt den Vermieter, den Restbetrag 24 Stunden vor Mietbeginn automatisch von dieser Karte abzubuchen. Ist keine Karte gespeichert oder schlägt die Abbuchung fehl, erhält der Mieter einen Zahlungslink und muss den Restbetrag vor Mietbeginn begleichen.

Überweisung. Die Anzahlung (oder der Gesamtbetrag) wird mit der in den Unterlagen angegebenen Referenz überwiesen; die Buchung wird bei Zahlungseingang bestätigt. Der Restbetrag wird spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn überwiesen.

Barzahlung. Der fällige Betrag ist spätestens bei der Übergabe des Equipments (Abholung oder Lieferung) zu zahlen.

Wird der Restbetrag nicht fristgerecht gezahlt, kann die Buchung ohne Weiteres storniert und das Equipment wieder vermietet werden, wobei die Anzahlung beim Vermieter verbleibt (Artikel 12); der Vermieter kann die Übergabe des Equipments in jedem Fall verweigern, solange der Restbetrag nicht bezahlt ist.

Artikel 6 – Sicherheit (hinterlegte Karte)

Für jede Miete, unabhängig vom Zahlungsmittel, hinterlegt der Mieter vor Mietbeginn über Stripe eine Bankkarte als Sicherheit (bei Kartenzahlung handelt es sich um die für die Anzahlung verwendete Karte). Es wird kein Betrag blockiert oder abgebucht, wenn das Equipment vollständig, in gutem Zustand und fristgerecht zurückgegeben wird. Bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder unvollständiger oder verspäteter Rückgabe ermächtigt der Mieter den Vermieter, nach vorheriger Information diese Karte mit dem entsprechenden Betrag zu belasten (Reparatur, Ersatz zum Wiederbeschaffungswert, Verspätungskosten), gegen Nachweis, unbeschadet weiterer Ansprüche, falls der Schaden diesen Betrag übersteigt. Wird die Karte nicht vor Mietbeginn hinterlegt, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Equipment nicht zu übergeben.

Artikel 7 – Abholung und Lieferung

Das Equipment kann vom Mieter an unserer Abholstelle in Anglet abgeholt werden (genaue Adresse wird mit der Bestätigung der Miete mitgeteilt) oder vom Vermieter geliefert und aufgebaut werden. Die Lieferung wird in einem Umkreis von 150 km angeboten; bis 20 km gilt eine Pauschale, darüber hinaus wird ein Aufschlag nach Straßenentfernung berechnet. Über 150 km hinaus wird der Mieter gebeten, uns zu kontaktieren. Die Zeiten für Abholung und Rückgabe werden zwischen den Parteien vereinbart.

Artikel 8 – Mietdauer

Die Miete beginnt und endet zu den vereinbarten Daten und Uhrzeiten. Zwischen zwei Mieten wird ein Zeitpuffer für Transport und Prüfung des Equipments eingehalten. Das Equipment ist in dem Zustand, in dem es übergeben wurde, zum vorgesehenen Datum und zur vorgesehenen Uhrzeit zurückzugeben.

Artikel 9 – Nutzung des Equipments – Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig und pfleglich, bestimmungsgemäß und gemäß den mitgeteilten Anweisungen zu nutzen, es vor Witterungseinflüssen und jeder gefährlichen Handhabung zu schützen, es weder unterzuvermieten noch zu verleihen und es nicht ohne Zustimmung des Vermieters vom vereinbarten Ort zu entfernen. Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer, von der Bereitstellung bis zur Rückgabe, für das Equipment verantwortlich.

Artikel 10 – Rückgabe

Das Equipment ist vollständig, sauber und in gutem, funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Jede verspätete Rückgabe kann zum gültigen Tagessatz berechnet werden. Jedes fehlende oder beschädigte Teil wird dem Mieter auf Grundlage seines Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwerts in Rechnung gestellt.

Artikel 11 – Haftung, Verlust, Diebstahl und Schäden

Der Mieter übernimmt während der Mietdauer die Obhut und die Verantwortung für das Equipment und haftet für jeden Verlust, Diebstahl oder Schaden, gleich aus welchem Grund. Es obliegt ihm, sich entsprechend zu versichern. Der Vermieter haftet weder für indirekte Schäden noch für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung des Equipments durch den Mieter entstehen. Die Haftung des Vermieters ist in jedem Fall auf den Betrag der betreffenden Miete begrenzt.

Artikel 12 – Stornierung

Bei Stornierung durch den Mieter verbleibt die geleistete Anzahlung beim Vermieter; eine etwaige Erstattung von über die Anzahlung hinaus gezahlten Beträgen wird im Einzelfall geprüft. Wird der Restbetrag nicht innerhalb der in Artikel 5 vorgesehenen Frist gezahlt, kann die Buchung storniert und das Equipment freigegeben werden, wobei die Anzahlung beim Vermieter verbleibt. Ein angenommenes Angebot, dessen erste Zahlung nicht innerhalb von 3 Tagen eingeht, wird kostenlos storniert (Artikel 3). Bei Stornierung durch den Vermieter (insbesondere wegen Nichtverfügbarkeit oder höherer Gewalt) werden die gezahlten Beträge vollständig erstattet, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung.

Artikel 13 – Höhere Gewalt

Der Vermieter haftet nicht für eine Nichterfüllung infolge höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Code civil und der einschlägigen Rechtsprechung.

Artikel 14 – Personenbezogene Daten

Der Vermieter erhebt als Verantwortlicher die personenbezogenen Daten des Mieters (Identität, Kontaktdaten, Lieferadresse) zum Zweck der Verwaltung der Buchungen, der Zahlungen, der Rechnungsstellung und der Kundenbeziehung. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung und gegebenenfalls die Erfüllung rechtlicher Pflichten. Die Daten werden nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben; sie werden dem Zahlungsdienstleister Stripe (der als Einziger die Bankkartendaten verarbeitet) sowie den für den Dienst unbedingt erforderlichen technischen Dienstleistern übermittelt. Sie werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und anschließend gemäß den gesetzlichen Pflichten archiviert (insbesondere 10 Jahre für Buchhaltungsunterlagen). Gemäß der DSGVO und dem französischen Datenschutzgesetz (loi Informatique et Libertés) hat der Mieter ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, das er unter contact@sonocotebasque.fr ausüben kann. Er kann außerdem eine Beschwerde bei der CNIL (www.cnil.fr) einreichen.

Artikel 15 – Reklamationen, Schlichtung und Streitigkeiten

Reklamationen können an contact@sonocotebasque.fr gerichtet werden. Gemäß Artikel L611-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation) kann der Mieter als Verbraucher im Fall einer ungelösten Streitigkeit kostenlos die Verbraucherschlichtungsstelle NotreAccord anrufen: mediation-consommation.notreaccord.com. Kommt keine gütliche Einigung zustande, unterliegen diese AGB französischem Recht, und für alle Streitigkeiten sind die französischen Gerichte zuständig.